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09.02.2010 
MarkenUrteile

"WEST" ist nicht "WELT"

Es stehen sich gegenüber die beiden Zigarettenmarken "WELT" und "WEST" (Widerspruchsmarke; verkehrsdurchgesetzt).
Im Kollisionsverfahren vor dem DPMA hatte die Markenstelle in zwei Beschlüssen (einer davon im Erinnerungsverfahren) den Widerspruch der älteren Marke "WEST" zurückgewiesen, weil es sich bei den Vergleichsmarken um kurze und überschaubare Wörter handle, bei denen schon geringe Abweichungen - wie hier im dritten Buchstaben L statt S - Verwechslungen ausschlössen.
Der 26. Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts hat die angefochtenen Beschlüsse der Markenstelle aufgehoben und der angegriffenen Marke die Eintragung verweigert.
Unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, wie es der EuGH verlangt (EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma), insbesondere der Wechselwirkung zwischen der Markenähnlichkeit sowie der  Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren im Wege der Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Marke sieht der Senat keine Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
Bei der vom Senat allenfalls als leicht erhöht erkannten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke reichen die bei Kurzwörtern wie den beiden Markenwörtern "WELT" und "WEST" festgestellten Unterschiede auch nur in einem Buchstaben ("L" statt "S") aus, um die Verwechslungsgefahr ausschließen zu können. Zudem haben die gegenüberstehenden Markenwörter auf Anhieb erkennbare völlig unterschiedliche Begriffsinhalte, die üblicherweise die Verwechslungsgefahr darüber hinaus erheblich vermindern und im vorliegenden Fall als geläufige Begriffe der deutschen Alltagssprache sogar ausschließen.
Der Senat hat folgerichtig den Widerspruch zurück gewiesen - jetzt müssen beide Marken nebeneinander leben.
 
26 W (pat) 324/03                    13.05.2009

 
Verfasst von Rechtsanwalt Hans Jürgen Klier, Leitender Regierungsdirektor a.D. (Deutsches Patent- und Markenamt), Mitglied der Kanzlei IhrAnwalt24AG (www.anwalt.ag), auf Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.

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